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Verbraucher haben Rechte

Der BGH hat in mehreren Urteilen die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Weil Versicherungsgesellschaften ihre Kunden nicht richtig über deren Widerrufsrecht informiert haben, steht diesen auch nach Jahren noch das Recht auf Widerruf zu.

Die Erfahrung zeigt, dass die Mehrzahl der Versicherten äußerst unzufrieden mit der Entwicklung ihrer Lebens- und Rentenversicherungen sind. Oftmals sind selbst nach 10 Jahren noch immer nicht die eingezahlten Beiträge wieder erspart. Schuld daran sind mitunter die enormen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten (nicht selten im zweistelligen Prozentbereich) sowie die schlechten Anlagerenditen, die viele Versicherer in den letzten Jahren erzielt haben.

Neue Chance Widerruf – die Hintergründe

Bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, muss dem Verbraucher bei Vertragsabschluss neben dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen auch eine schriftliche Belehrung über sein Recht zum Widerspruch zugeschickt worden sein.

Wer eine solche Widerrufsbelehrung nicht erhalten hat, oder bei wem diese Belehrung nicht korrekt formuliert ist, der kann auch heute noch seinem alten Vertrag widersprechen und bekommt seine eingezahlten Beiträge größtenteils wieder zurück – zuzüglich einer „attraktiven Verzinsung“, der sogenannten Nutzungsentschädigung. Weil die Versicherungsgesellschaft während der Laufzeit einen Nutzen aus den Verträgen gezogen hat, muss der Kunde an diesem Nutzen rückwirkend in Form einer Nutzungsentschädigung beteiligt werden. Und hierbei geht es oft um viele tausend Euro.

Um welche Verträge geht es?

Lebens- und Rentenversicherungen (klassisch und fondsgebunden), die zwischen dem 01.01.1995 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden und noch laufen, oder, die nach dem 01.01.2004 gekündigt wurden oder bereits ausgelaufen sind. Nicht betroffen sind Ansprüche aus Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge, Riester und Rürup.

„Mit dem Ziel, deutlich höhere Rückkaufswerte und eine angemessene Nutzungsentschädigung zu erreichen, helfen wir Verbrauchern, zu viel gezahlte Gelder aus Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zurück zu holen.“

Fazit

Die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) sind gute Nachrichten für viele Verbraucher, die eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzen oder besaßen. Sie können bei einem akzeptierten Widerruf ihrer Police mit einer höheren Rückzahlungssumme rechnen.

Trotz eindeutiger Rechtsprechung und zahlreicher Berichterstattung ist es aufgrund der Beweispflicht und der Ermittlung der Rückzahlungsansprüche für den einzelnen Versicherten aber oft sehr beschwerlich, diese Ansprüche auch umzusetzen. Dies benötigt fachkundigen Rat!
Ich unterstütze Sie zur Prüfung der rechtlichen Grundlage durch spezialisierte Anwälte und die Berechnung des möglichen Streitwerts – und das kostenfrei!

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