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VON HELDEN UND GESTALTEN GmbH – Agentur für starke Ideen
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Tel.: 0711.38 96 76 50
Mail: info(at)vonheldenundgestalten.de

Bearbeitung durch:

Christian Gugumus
Text-Kompass CG
St.-Hildegard-Weg 11a
68642 Bürstadt
Telefon +49 179/7905789
E-Mail: text-kompass(at)web.de
www.bogugu.de

Bildquellen:

Kehrbild by Bjoern Terhorst
Fotografie
Nordheimer Str. 29
68623 Lampertheim

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Erstinformation:
Kundeninformationen – Erstinformation_Vermögenswerkstatt
Zulassungen:

Die Erlaubnis nach § 34 h Abs. 1 S 1 GewO
= Honorar-Finanzanlagenberatung: Dies erlaubt
gewerbsmäßig die Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen. Anlageberatung
im Sinne des §1 Abs. 1a Nr 1a KWG ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein.
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO = Versicherungsberater.

Berufsaufsichtsbehörden:

Für § 34 h GewO = Honorar-Finanzanlageberater:
IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26, 65183 Wiesbaden
Registrierungsnummer: D-H-115-Y947-10

Für § 34 d GewO = Versicherungsberater:
IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26, 65183 Wiesbaden
Registrierungsnummer: D-XVF2-XPSLK-57

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Information über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten:

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Kooperationspartner*
Information zu Kooperationspartnerschaften:

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Wir verlinken ausschließlich auf Anbieter, die vorher von uns empfohlen werden. Um sicherzustellen, dass unsere Empfehlungen nie davon beeinflusst werden, ob wir eine Vergütung bekommen oder nicht, verlinken wir nur Anbieter, von denen wir selbst überzeugt sind und welche wir persönlich auch als Produkte nutzen (würden).
Auch nehmen wir vor der Verlinkung eine Prüfung durch, ob sich eine Nutzung für den Kunden lohnen würde und ob diese wissenschaftlich fundierte Produkte anbieten.
Wenn wir eine Produkt-Empfehlung verlinken, kennzeichnen wir diesen mit dem Zusatz „Kooperationspartner“.
Natürlich kommt es vor, dass Anbieter ihre Produkte verändern und z.B. ihre Preise deutlich erhöhen. Deshalb überprüfen wir regelmäßig unsere Empfehlungen. Wenn ein Produkt nicht mehr so gut ist, wie es sein sollte, nehmen wir die Empfehlung zurück und löschen die Verlinkung.

Diese Art der Finanzierung hilft allen: Sie bekommen fundiert recherchierte Informationen und unabhängige Produktempfehlungen umsonst. Anbieter guter Produkte bekommen neue Kunden.